Ferienzuschüsse für Familien
Das Land Brandenburg unterstützt Familienferienreisen, um Familien und Alleinerziehenden mit geringem Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen.
Die Ferienzuschüsse betragen acht Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied.
Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Die Reise soll mindestens fünf und darf höchstens 14 Tage dauern. Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden.
Der Urlaub kann zum Beispiel in „Familienferienstätten“ verbracht werden, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Nähere Informationen zu den bundesweit über 90 Familienferienstätten sind im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung und unter http://www.urlaub-mit-der-familie.de/#_blank zu finden. Aber auch jede andere finanziell angemessene Ferienunterkunft kann gewählt werden.
Alle Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus bzw. im Internet unter www.lasv.brandenburg.de.
(entnommen aus der Pressemitteilung 057/2019 des MASGF vom 17.04.2019)
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Ferienzuschüsse
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