Hinweise zur Begleitung durch Familienpat*innen während der CORONA-PANDEMIE
Die ehrenamtliche Begleitung einer Familie durch eine*n Familienpat*in ist laut Regelverordnung möglich.
Familien haben durch den Kontakt zu ihrer*ihrem Familienpat*in die Möglichkeit, neben den allgemein gesundheitlichen und entwicklungsbezogenen Themen das Kind betreffend, über ihren Alltag in der herausfordernden Corona-Zeit zu sprechen. Familien erfahren hierbei Zuspruch, Anerkennung und Motivation. Bei Bedarf können den Familien entsprechende Handlungsoptionen aufgezeigt werden.
Familie und Familienpat*in dürfen sich dann treffen, wenn
- die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen eingehalten werden,
- der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und
- die Kontaktpersonen ein gemeinsames Treffen auch wünschen.
In Fällen, in denen ein persönliches Treffen nicht möglich ist, empfehlen wir insbesondere die telefonische Kontaktaufnahme.
Falls Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns gern an (Tel. 03573 75-1037 /-1036) oder schreiben eine E-Mail an ekib@klinikum-niederlausitz.de.
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Land Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv
(* entnommen der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) Handlungsempfehlungen der Landeskoordinierungsstelle Netzwerk Gesunde Kinder zur Begleitung von Familien und Familienpat*innen im Rahmen der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung | Stand 02.11.2020)